Referenzen Brandschutz

   
Seit Mitte der 1990er Jahre wird die ehemals von der Bauaufsicht durchgeführte brandschutztechnische Prüfung zunehmend auf vom Ministerium zugelassene Brandschutzsachverständige verlagert mit dem Ziel, die Behörde zu entlasten. Die brandschutztechnische Prüfung wird damit Teil der Baugenehmigung.

Gleichzeitig werden vermehrt auch von den Behörden Brandschutzkonzepte gefordert, insbesondere bei Sonderbauten, bei denen der Brandschutz oft nicht abschließend geregelt ist und besonderen Sachverstand erfordert.

Auch bei Abweichungen von der Landesbauordnung oder bei weitgehend ungeregelten Bauwerken ist der Sachverstand des Brandschutzsachverständigen gefordert, um mit baulichen, anlagetechnischen, betrieblichen und abwehrenden Komponenten die Schutzziele des Brandschutzes sicherzustellen; dies teilweise unter Zugrundelegung von Ingenieurmethoden des Brandschutzes wie Verrauchungs-, Temperatur- und Entfluchtungsberechnungen.



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